Die gemeinnützige Karl Schlecht Stiftung (KSG) fördert mit dem Fokus auf „Good Leadership“
gemeinnützige Projekte in den Förderbereichen Ethik, Leadership, Bildung, Kultur und Technik.
Nicht gefördert werden können
• Einzelpersonen
• kommerzielle Projekte
• mildtätige und kirchliche Projekte
• Baumaßnahmen
• Druckbeihilfen für Publikationen
Bitte beachten Sie, dass Ihre Eingaben nicht zwischengespeichert werden und Sie nur eine vollständig bearbeitete Projektskizze absenden können.
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Sie – als Antragsteller – müssen eine Institution mit Sitz in Deutschland sein, die als gemeinnützig anerkannt ist. Zur Bestätigung der Gemeinnützigkeit laden Sie uns den aktuell gültigen Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamts als PDF Datei hoch. Staatliche Hochschulen laden uns den aktuell gültigen Nichtveranlagungsbescheid hoch: