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© LEIZ / Richard Behr

Förderverfahren

Vom Antrag bis zur Förderung

    Erster Schritt: Antragsportal

    Am Anfang einer jeden Förderung steht der Antrag. Bitte beachten Sie zuerst unsere Förderrichtlinien.

    Für Projekte im Bereich Kulturelle Bildung beachten Sie bitte, dass wir hier nur Projekte prüfen und ggf. unterstützen, die in Baden-Württemberg oder Berlin durchgeführt werden

    Hier finden Sie unsere Förderrichtlinien

    Ihr Projekt beantragen Sie über unser digitales Antragsportal. Hier stellen Sie je nach beantragter Förderung alle relevanten Projektinformationen zur Verfügung. Sie können Ihren Antrag jederzeit bearbeiten. Auch eventuelle Rückfragen werden über dieses Portal koordiniert. Obwohl das Portal derzeit nur auf Deutsch zur Verfügung steht, dürfen Sie das Formular gerne auch auf Englisch ausfüllen.

    Auf der Grundlage Ihrer Anfrage entscheidet die Karl Schlecht Stiftung, ob es sich bei Ihrer Anfrage um ein Projekt handelt, das von der Stiftung grundsätzlich gefördert werden kann.

    Nach Eingang Ihrer Anfrage informieren wir Sie zeitnah über das Portal – in der Regel innerhalb von 4 bis 6 Wochen – ob die Stiftung an der Förderung des Projektes interessiert ist.

    Beachten Sie, dass wir Projektanträge, die uns per Email gesendet werden, nicht berücksichtigen können. Bitte nutzen Sie ausschließlich unser Portal.

    Hier geht es direkt zum Antragsportal:

    Jetzt hier registrieren!

    Zweiter Schritt: Zusage / Absage

    Entscheidet sich die Karl Schlecht Stiftung nach der Antragsprüfung, Ihr Vorhaben finanziell zu unterstützen, erhalten Sie eine schriftliche Zusage in Form eines Bewilligungsbescheids. Bei Projekten, die mehrere Projektpartner, einen längeren Zeitraum oder einen höheren Förderbetrag ausweisen, erhalten Sie anstelle des Bewilligungsbescheids eine Zuwendungsvereinbarung zur Unterzeichnung. Bitte füllen Sie im Falle einer Förderzusage auch den dort ggf. beigefügten Mittelabrufplan aus und schicken diesen binnen zwei Wochen unterzeichnet an uns zurück.

    Im Falle einer Absage erhalten Sie ebenfalls eine schriftliche Nachricht.

    Dritter Schritt: Öffentlichkeitsarbeit

    Der Karl Schlecht Stiftung ist daran gelegen, dass die von ihr geförderten Projekte ihren Nutzen in die Öffentlichkeit kommunizieren. Planen Sie bei der Konzeption Ihrer Projektarbeit daher bitte eine aktive Öffentlichkeitsarbeit zu allen relevanten Events, Ereignissen oder Ergebnissen des Projekts ein.

    Hier unsere PR-Checkliste downloaden:

    PR-Checkliste

    Vierter Schritt: Monitoring

    Als gemeinnützige Stiftung ist die Karl Schlecht Stiftung dazu verpflichtet, Gelder sowohl im Sinne ihrer Förderrichtlinien einzusetzen als auch deren zweckmäßige Verwendung gegenüber den Stiftungsaufsichtsbehörden zu dokumentieren. Außerdem zielt die Karl Schlecht Stiftung darauf ab, die Effizienz und Effektivität ihres Handelns kontinuierlich zu verbessern.

    Aus der Berichterstattung ihrer Projekte gewinnt die Karl Schlecht Stiftung wichtige Anhaltspunkte für die optimale Steuerung ihrer Ressourcen und Finanzen.

    Wie läuft die Berichterstattung ab?

    Bei Projekten mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr ist ein Projektbericht innerhalb von drei Monaten nach Projektabschluss bzw. zu dem mit der Bewilligung mitgeteilten Zeitpunkt einzureichen (Abschlussbericht).

    Bei Projekten mit einer mehrjährigen Laufzeit benötigen wir in der Regel jeweils zum Jahresende einen Zwischenbericht sowie innerhalb von drei Monaten nach Projektabschluss ein Abschlussbericht über den gesamten Projektzeitraum.

    Den Projektbericht laden Sie bitte ausschließlich über unser Antragsportal hoch.

    Kontakt für Rückfragen

    Falls Sie noch Fragen zum Förderverfahren haben, wenden Sie sich sehr gerne an:
    Frau Eva Schall, Assistentin des Vorstandes

    +49 7127 599 345

    foerderung(at) ksfn.de